UVV nach DGUV V70,V71
UVV-Fahrzeugprüfung (DGUV Vorschrift 70 & 71)
Rechtssicherheit für Gewerbe & Öffentlichen Dienst
Jedes gewerblich oder dienstlich genutzte Fahrzeug ist rechtlich ein Arbeitsplatz. Arbeitgeber und Dienststellenleiter sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitssicherheit dieser Fahrzeuge regelmäßig prüfen zu lassen.
Wir übernehmen die jährliche UVV-Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 (gewerbliche Fuhrparks) und DGUV Vorschrift 71 (öffentlicher Sektor) – schnell, normgerecht und inklusive Prüfplakette.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Jährliche Pflicht: Mindestens 1× pro Jahr vorgeschrieben (§ 57 DGUV V70/V71, § 14 BetrSichV) – gilt für Dienst-PKW, Transporter, LKW und Spezialfahrzeuge.
Ersetzt nicht die HU (und umgekehrt): Die Hauptuntersuchung prüft die Verkehrssicherheit. Die DGUV-Prüfung bewertet die Arbeitssicherheit (z. B. Ladungssicherung, Aufbauten, Zubehör).
Voller Haftungsschutz: Ein lückenloses Prüfprotokoll schützt Sie bei Unfällen vor Bußgeldern, Regressansprüchen der Berufsgenossenschaften/Unfallkassen und Problemen mit der Versicherung.
Sichern Sie Ihre Fahrzeuge ab – wir prüfen bei Ihnen vor Ort oder an unserem Standort. Jetzt Termin anfragen!
